Aus den Beilagen zur Beschwerde (Kontoauszüge) geht hervor, dass die Importeurin ihr Konto letztmals am 5. Februar 1999 ausgeglichen hatte. Das nach den Zahlungseingängen verbleibende Restguthaben der Beschwerdeführerin betrug am 23. Juli 1999 Fr. 4’819.55, am 26. August 1999 Fr. 8’417.40 und am 18. Oktober 1999 Fr. 21’750.10. Am 26. Oktober 1999, 60 Tage nach der ersten Einfuhrabfertigung, für welche um Erlass der Einfuhrsteuer ersucht wurde, erreichten die offenen Forderungen der Beschwerdeführerin gegenüber der Importeurin den Stand von Fr. 29’574.85. Daraus wird klar, dass innerhalb kurzer Zeit die Ausstände der Importeurin stark angestiegen sind.