Die Beschwerdeführerin führte bei sämtlichen Rechnungen als Zahlungstermin «nach Rechnungserhalt» an. Die ersten zwei Sendungen verzollte sie am 26. August 1999 zur Einfuhr, bis Ende Oktober 1999 betrugen die gesamten Ausstände Fr. 20’036.15, wovon Fr. 15’782.50 Einfuhrsteuer. Obwohl die Rechnungen für diese Verzollungen mit dem Zahlungstermin «nach Rechnungserhalt» noch unbezahlt waren, bevorschusste die Beschwerdeführerin die Importeurin vom 5. November bis 23. Dezember 1999 mit weiteren insgesamt Fr. 33’719.30, wovon Fr. 27’544.90 Einfuhrsteuer.