Als Begründung ihrer Erlassgesuche führte sie an, die Importeurin sei in Nachlass gefallen. C. Am 7. August 2000 bestätigte die Oberzolldirektion den Erhalt der Gesuche und orientierte die A. SA dahingehend, dass zunächst die Frist der Nachlass-stundung von sechs Monaten abgewartet werden müsse, da erst dann feststehe, ob ein Nachlassvertrag abgeschlossen werde. Am 28. Mai 2001 wurde das Konkursverfahren über die Importeurin mangels Aktiven eingestellt.