2 Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Im Auftrag der Firma S. SA (Importeurin) beantragte die A. SA in der Zeit vom 26. August bis 23. Dezember 1999 bei diversen Zollämtern in Chiasso und Basel die definitive Einfuhrverzollung von insgesamt 29 Sendungen Textilwaren. Die Zollämter nahmen die Abfertigungen antragsgemäss vor und erhoben die Mehrwertsteuer wie folgt: (…) Total Fr. 43’327.40. B. Mit Schreiben vom 28. Juli 2000 ersuchte die A. SA die Oberzolldirektion (OZD) um Erlass der Mehrwertsteuer in Höhe von Fr. 43’327.40. Als Begründung ihrer Erlassgesuche führte sie an, die Importeurin sei in Nachlass gefallen.