Dem Merkblatt lag ein «Meldeformular Inlandleistung» bei. Das Merkblatt 1998 wies ausdrücklich darauf hin, dass die für die Ausnützung von Zusatzkontingenten massgebenden Inlandzukäufe dem BLW wöchentlich anhand einer separaten Liste zu melden sind (Ziff. 5). Auch dort lag ein entsprechendes Meldeformular bei. Unter diesen Umständen kann die Beschwerdeführerin nicht in guten Treuen