Die Frist zur Stellungnahme liess sie ungenutzt verstreichen. Mit Brief vom 7. Mai 2002 teilte die Oberzolldirektion (OZD) der Pflichtigen mit, am 1. Juni 1999 seien für die Einfuhrabfertigung von Schnittblumen in Form von Kollektivdeklarationen neue Verfahrensbestimmungen in Kraft getreten. Die Kontingentsüberschreitung (448,8 kg) vor diesem Zeitpunkt führe