Die Leistungspflicht gestützt auf Art. 12 Abs. 2 VStrR hängt weder von einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit noch von einem Verschulden oder gar der Einleitung eines Strafverfahrens ab, vielmehr genügt es, dass der durch die Nichtleistung der Abgabe entstandene Grund in einer Widerhandlung im objektiven Sinn liegt (E. 2c). Contingente tariffale (superamento). Contingente supplementare. Produzione indigena. Principio dell’auto-dichiarazione. Art. 17, 21 LAgr. Art. 12, 14 OIEVFF. Art. 12 DPA.