Zollkontingent (Überschreitung). Zusatzkontingent. Inlandleistung. Selbstdeklarationsprinzip. Art. 17, 21 LwG. Art. 12, 14 VEAGOG. Art. 12 VStrR. 1. Bei der Festsetzung der Einfuhrzölle sind die welthandelsrechtlichen Rahmenbedingungen zu respektieren (GATT/WTO). 2. Als Instrumente zur Lenkung der Importe stehen dem Bund u. a. die Zollkontingente zur Verfügung. Dabei wird die Warenmenge bestimmt, welche zu einem vorteilhaften Zollansatz, dem Kontingentszollansatz (KZA) in die Schweiz eingeführt werden kann;