Eine Zustellung ohne Zustimmung des fremden Staates ist rechtswidrig, da sie das grundlegende völkerrechtliche Prinzip der Souveränität der Staaten verletzt (René A. Rhinow / Beat Krähenmann, Schweizerische Verwaltungsrechtsprechung, Ergänzungsband, Basel 1990, Rz. 84 I k mit weiteren Hinweisen; vgl. Lothar Frank, Die Zustellung im Ausland, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 35/1988 S. 142 ff.). Die Zustellung durch normale Postsendung kommt häufig vor, bleibt aber rechtswidrig (Pierre Moor, Droit administratif, Bd. I, 2. Aufl., Bern 1994, S. 163)