Entscheide der OZD betreffend den Vollzug der Bestimmungen über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe unterliegen gemäss Art. 23 Abs. 3 SVAG in Verbindung mit Art. 71a Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) der Beschwerde an die ZRK. (…) b. Nach Art. 49 VwVG kann mit der Beschwerde die Verletzung von Bundesrecht, die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes sowie die Unangemessenheit gerügt werden. Die ZRK stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest und sie ist an die Begründung der Begehren in keinem Falle gebunden (Art. 62 Abs. 4 VwVG).