deve emanare una nuova decisione e notificarla in modo conforme al diritto (consid. 3). Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Am 1. Mai 2001 ersuchte die O. Co. Ltd. die Eidgenössische Oberzolldirektion (OZD) um die Rückerstattung zuviel bezahlter leistungsabhängiger Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für vier ihrer Fahrzeuge. Die vier Lastwagen hatten zwischen dem 3. Januar 2001 und dem 21. März 2001 eine Vielzahl von Fahrten in der Schweiz unternommen und dafür die LSVA gemäss Art. 14 Abs. 1 Bst.