Anhängererkennung herrührte. Die Verwaltung stützte sich bei dieser Korrektur zu Gunsten des Abgabepflichtigen auf eine Bestätigung der TRIPON-Abnahmestelle vom 14. September 2001, dergemäss das Gerät in der fraglichen Zeit fehlerhaft funktioniert habe. Die hier noch im Streit liegende Rechnung (Fr. 1’855.50) für die Abgabeperiode Februar 2001 datiert vom 5. Oktober 2001. Mithin wurde sie ausgestellt erst nach der Reparatur des Erfassungsgerätes durch die Abnahmestelle.