Am 7. August bzw. 9. Oktober 2001 beanstandete die G. T. AG die Rechnungen. B. Mit Entscheid vom 16. Oktober 2001 erwog die OZD betreffend die Rechnung für die Abgabeperiode Januar 2001, die auf der entsprechenden Veranlagung ausgewiesenen Positionen «Anhänger/Auflieger nicht deklariert» rührten von einem technischen Problem mit der Anhängererkennung her, wie dies von der TRIPON-Abnahmestelle bestätigt worden sei. Die OZD habe die daraus resultierende Differenz in der darauffolgenden Periode gutgeschrieben. Für die Periode Februar 2001 seien jedoch keine Unstimmigkeiten festzustellen.