Die natürliche Vermutung im Steuerrecht, in ASA 49 S. 99). Diese wird indessen modifiziert durch die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen, welche sich im Zollrecht aus Art. 29 ff. ZG ergibt. Insbesondere hat der Zollmeldepflichtige gemäss Art. 29 Abs. 1 ZG alle Massnahmen zu treffen, die nach Gesetz und Verordnung zur Durchführung der Zollkontrolle und Feststellung der Zollzahlungspflicht erforderlich sind. Art. 32 Satz 2 ZG sieht