Ein derartiger Gärzustand sei durch eine rein optische Kontrolle nicht überprüfbar. Qualitativ minderwertige Früchte könnten unter diesem Aspekt durchaus frisch sein, wogegen ursprünglich qualitativ hochwertige Tafelfrüchte bereits in einen optisch nicht feststellbaren Fermentationszustand übergegangen sein könnten. Es sei daher nicht angängig, allein auf Grund der Verpackung und des Erscheinungsbilds auf den Zustand der Kirschen zu schliessen. Der Übergang in einen Gärzustand sei zudem fliessend und im Anhang zur VEAGOG fehle ein klares Abgrenzungskriterium zwischen frischen und in Gärung übergegangenen Früchten.