Mit Schreiben vom 14. August 2000 wandte sich die R. AG an das BLW und ersuchte dieses «zu Handen der Zollbehörde den Antrag zur Zollrückerstattung und zur Verzollung nach Code 013 zu unterstützen». In seiner Antwort vom 29. August 2000 teilte das BLW der R. AG mit, dass in der Zeit vom 23. Juni bis zum 20. Juli 2000 keine Zollkontingentsteilmengen für frische Tafel-, Konserven- und Brennkirschen freigegeben worden seien.