Es könne doch nicht sein, dass mindere Qualitäten an Brennkirschen unter der Zolltarif-Nummer 0809.2011 importiert werden könnten und eine bessere Qualität nicht. Deshalb werde darum ersucht, die beiden Partien an Brennkirschen zum Ansatz von Fr. 3.- pro 100 kg brutto zu verzollen. Es werde um eine entsprechende Korrektur gebeten. Die OZD überwies dieses Schreiben zuständigkeitshalber an die Direktion des IV. Zollkreises in Lugano (hiernach D IV), zur Behandlung desselben als Beschwerde gegen die Zollabfertigung durch das Zollamt Stabio Confine.