Mit Schreiben vom 18. Juli 2000 gelangte die R. AG an die Eidgenössische Oberzolldirektion (OZD). Sie führte aus, die beiden am 3. Juli 2000 (recte: am 27. Juni 2000) eingeführten Partien Kirschen mit einem Gewicht von insgesamt 9’154 kg netto seien eingemaischt, d. h. für Brennzwecke verwendet worden, was aus der beiliegenden Bestätigung des Kreisinspektors der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in Bern hervorgehe. Es könne doch nicht sein, dass mindere Qualitäten an Brennkirschen unter der Zolltarif-Nummer 0809.2011 importiert werden könnten und eine bessere Qualität nicht.