1 Art. 23 ZG. Art. 2 VEAGOG. Kontingentszollansatz für Kirschen. Beweislastregel im Steuer- und Abgaberecht. Beweiswürdigung. Indizienentscheid. 1. Für die Frage, ob eingeführte Früchte dem Kontingentszollansatz unterliegen, weil sie zufolge des Transportes in Gärung übergegangen sind, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt, in dem die Ware unter Zollkontrolle gestellt worden ist, massgebend (E. 5a).