Als Grund gab sie an, ihr wichtigster Abnehmer im Ausland habe eine Sortimentsbereinigung vorgenommen und deshalb nichts mehr bestellt. Es ist nun nicht davon auszugehen, dass sie in der verbleibenden verhältnismässig kurzen Zeit (weniger als drei bzw. weniger als ein Monat, das heisst in weniger als 25% der gesamten Zeit) für die restlichen 4’885.23 kg, das heisst für über 80% des gesamten Importes, einen Abnehmer gefunden, mit diesem die Verarbeitungsmodalitäten vereinbart, die entsprechende Verarbeitung auch tatsächlich vorgenommen und das verarbeitete Fleisch sodann ausgeführt hätte. 5. Dem Gesagten zufolge ist die Beschwerde abzuweisen. (…) (Kosten)