Mit Antwortschreiben vom 17. Januar 2001 hielt die X AG dafür, gemäss telefonischer Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) vom 14. Dezember 2000 stehe einer Nachverzollung zum Kontingentszollansatz von Geflügelfleisch, welches bereits im Veredlungsverkehr zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt worden ist, nichts im Wege. Später habe das BLW diese telefonische Aussage revidiert und auf das Schreiben der OZD vom 12. Dezember 2000 verwiesen.