2 60 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Oberzolldirektion eine Abrechnung über diesen Veredlungsverkehr eingereicht wird, werden die Einfuhrabgaben unter Berechnung eines Verzugszinses definitiv erhoben». Am 8. Juni 1999 erteilte die OZD der X AG eine weitere Bewilligung mit gleichen Auflagen über 10’000 kg der selben Ware. Unter Vorlage der genannten Bewilligungen führte die X AG am 23. Juni 1999 5’895 kg Fleisch im Nichterhebungsverfahren ein. Davon wurde in der Zeit zwischen Dezember 1999 und April 2000 insgesamt 1’009.77 kg wieder ausgeführt; 4’885.23 kg der Ware verblieben im Inland.