diritto federale nei confronti dello stesso contribuente doganale. Nella fattispecie non vi è buona fede degna di protezione (consid. 4d). Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Die Oberzolldirektion (OZD) bewilligte der X AG am 5. November 1998, 8’000 kg Geflügelfleisch der Tarifnummer 0207.1489 für den aktiven Eigenveredlungsverkehr im bedingten Nichterhebungsverfahren einzuführen. Die Bewilligung war mit nachfolgenden ausdrücklichen Auflagen verbunden: «Die Frist für die Wiederausfuhr beträgt 12 Monate. Sofern nicht spätestens