Art. 17 ZG. Bedingtes Nichterhebungsverfahren im Veredlungsverkehr. Verbindlichkeit der Zolldeklaration (vorliegend: Geflügelfleisch zum Ausserkontingentszollansatz). - Konnte eine Wiederausfuhr nicht innerhalb der Frist erfolgen, welche die Bewilligung der Wareneinfuhr im bedingten Nichterhebungsverfahren für den Veredlungsverkehr festgelegt hatte,