18 Abs. 1 FHA. b. Es stellt sich daher einzig noch die Frage, ob die äusserst geringe schweizerische Produktion von Automobilen dem Fehlen einer solchen Produktion gleichgestellt werden kann und ob dies dazu führen muss, dass - in extensiver Auslegung von Art. 18 Abs. 1 FHA oder über den Wortlaut