12 inländischen Abgabensystems sind, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst und sich der Abgabesatz im allgemeinen Rahmen des nationalen Abgabensystems hält, dessen Bestandteil die streitige Abgabe ist. Man hat es hier demnach mit einem blossen Übermassverbot zu tun (Eberhard Grabitz/Meinhard Hilf [Hrsg.], Kommentar zur Europäischen Union, Loseblatt, München, Rz. 38 zu Art. 95 EWGV; vgl. auch Rudolf Streinz, Europarecht, 2. Aufl., Heidelberg 1995, S. 208, mit Hinweisen; Duric, a.a.O., S. 87 f., mit Hinweisen).