, Bern 1994, S. 35). Art. 18 Abs. 1 FHA enthält eine klare Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung von eingeführten gegenüber inländischen Erzeugnissen durch steuerliche Massnahmen, auf die sich der Bürger berufen kann. Es ist daher festzuhalten, dass diese Bestimmung von der ZRK unmittelbar angewendet werden kann, ohne dass jedoch die Notwendigkeit bestehen würde, diese Frage zum Gegenstand eines selbstständigen Zwischenentscheides zu machen. b. Nach dem Wortlaut sowohl von Art. 18 FHA als auch von Art.