9 zu überprüfen sowie die Lage im Hinblick auf die Möglichkeit zu prüfen, diese Zölle vor dem 1. Januar 1980 oder vor jedem anderen Zeitpunkt, zu dessen Wahl er sich unter Berücksichtigung der Umstände veranlasst sehen könnte, in inländische Abgaben umzuwandeln. Nach Art. 6 Abs. 1 FHA dürfen sodann im Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz keine neuen Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle eingeführt werden. Gemäss Art.