Kommissionsgeschäftes erfolgt bzw. vom Wert, wobei sich dieser nach dem Preis bemisst, der einer unabhängigen dritten Person am Ort und im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung in Rechnung gestellt würde (Art. 30 Abs. 1-3 AStG). Die Steuer beträgt 4% (Art. 13 AStG). 3.a. Nach Art. 4 Abs. 1 FHA gelten die Bestimmungen über die schrittweise Beseitigung der Einfuhrzölle auch für die Fiskalzölle. Die Vertragsparteien können indessen einen Fiskalzoll oder den Fiskalanteil eines Zolls durch eine interne Abgabe ersetzen. Der Schweiz wurde in Art. 4 Abs. 3 FHA gestattet, bei den Waren gemäss dem seinerzeitigen Anhang II - und unter Einhaltung von Art.