d der neuen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 [BV], SR 101), zu erheben. Zweck dieser Verfassungsänderung war die - in Erfüllung internationaler Verpflichtungen (Freihandelsabkommen Schweiz-EWG; GATT) gebotene - Umwandlung der bisherigen Fiskalzölle auf Automobilen und Automobilteilen in eine besondere Verbrauchssteuer. In Art. 4 Abs. 1 FHA hatte sich die Schweiz verpflichtet, auf Industrieprodukten nicht nur die Schutzzölle, sondern auch die Fiskalzölle, welche vorab der Erzielung öffentlicher Einnahmen und nicht dem Schutz einheimischer Industrien dienen, zu beseitigen,