Es treffe zwar zu, dass diese besondere Verbrauchssteuer fast ausschliesslich bei der Einfuhr erhoben werde. Das Steuersystem sei jedoch aus praktischen und verwaltungsökonomischen Gründen so ausgestaltet worden, seien doch im Gesetzgebungsverfahren auch andere Veranlagungssysteme geprüft worden. Die Steuer werde jedoch auch bei der Herstellung im Inland erhoben. Betroffen seien in erster Linie Hersteller von Go-Karts und so genannten «Replicas» (Nachbauten von klassischen Fahrzeugen, meist Kleinstserien) sowie Karosseriebetriebe, die auf importierten Chassis/Kabinen Ladebrücken oder Kastenaufbauten montieren würden. Von einem Verstoss gegen Art.