Soweit der Beschwerdeführer an seinem Erlassgesuch festhalte, was aus der Beschwerdeschrift jedoch nicht klar hervorgehe, habe die OZD ein Einspracheverfahren durchzuführen, welches jedoch bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Rechtmässigkeit der Steuererhebung zu sistieren sei. E. Mit Schreiben vom 11. Juli 2000 ersuchte die OZD die Zollkreisdirektion Basel, das Schreiben von Herrn S. vom 7. Oktober 1999 als fristgemäss eingereichte Beschwerde im Sinne von Art. 33 Abs. 1 AStG zu behandeln und vorerst einen Kostenvorschuss zu erheben. Werde dieser bezahlt und an der Beschwerde festgehalten, so sei ein abweisender Entscheid zu treffen.