FHA könnten solche Fiskalzölle in interne Abgaben umgewandelt werden. Durch die Miterfassung der nationalen Automobilindustrie sei diesem Erfordernis Rechnung getragen worden. Weil indessen die Inlandproduktion von Automobilen in der Schweiz bedeutungslos sei, würden mit der Automobilsteuer rein fiskalische Interessen verfolgt, wodurch diese de facto einem Fiskalzoll gleichkomme. Im vorliegenden Falle einer Einfuhr eines seit mehr als 30 Jahren im Verkehr befindlichen Gebrauchtwagens würden dem Erwerber alle Steuern in Italien verhaftet bleiben. Es werde deshalb beantragt, die Automobilsteuer zu erlassen und den bezahlten Betrag zurückzuerstatten.