Mehrwertsteuer. Erlass der Einfuhrsteuer. Zuständigkeit der Eidgenössischen Zollrekurskommission (ZRK). Erging die Verfügung der Eidgenössischen Oberzolldirektion über den Zollnachlass oder den Erlass der Einfuhrsteuer bis und mit 31. Dezember 2000, ist das Eidgenössische Finanzdepartement zur Behandlung einer dagegen gerichteten Beschwerde zuständig. Für Beschwerden gegen solche Verfügungen, welche ab 1. Januar 2001 ergehen, ist hingegen die ZRK zuständig (E. 1c). Imposta sul valore aggiunto. Condono dell’imposta sull’importazione. Competenza della Commissione federale di ricorso in materia doganale (CRD).