Nach Ansicht der ZRK ist der angewendete Schematismus sodann gerechtfertigt und verhältnismässig. Problematisch ist allerdings die Tatsache, dass dieser von den Zollbehörden eingeführte Schematismus nicht allgemein bekannt gegeben wurde. Es stellt sich die Frage, ob eine interne, d.h. nicht allgemein nach aussen bekannt gegebene Praxis über die tarifmässige Behandlung einzelner Waren zum Nachteil eines Zollzahlungspflichtigen angewendet werden darf. Die Zollbehörden sind zwar nicht verpflichtet, sämtliche ihrer internen Vorschriften zu veröffentlichen. Immerhin sieht aber Art.