Aus den Erläuterungen geht also hervor, dass der Unterschied zwischen den Positionen 0203 (frisch) und 0210 (gesalzen) nicht darin besteht, ob das Produkt ungesalzen oder gesalzen ist, sondern ob es als frisch gelten kann oder als derart gesalzen, dass es nicht mehr frisch ist. Eine geringe Salzung bedeutet demnach noch nicht, dass ein Fleisch als nicht mehr frisch bezeichnet werden müsste. Erst ab einer gewissen Intensität der Salzung gilt ein Fleisch als nicht mehr frisch sondern als gesalzen. Auf den Grund der Salzung kommt es dabei nicht an.