Ob dagegen die Messungen selbst korrekt durchgeführt wurden bzw. ob aufgrund der Messergebnisse der Proben die richtigen Rückschlüsse auf die ganzen Schweinebäuche gezogen wurden, würde durch eine Qualifikation als öffentliche Urkunde nicht berührt. Die Beschwerde muss nach dem bisher Gesagten bereits deshalb gutgeheissen werden, weil in sachverhaltlicher Hinsicht nicht erwiesen ist, dass der Salzgehalt unter einem Prozent gelegen