Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die zur Diskussion stehenden Fleischproben nach einer nicht amtlich anerkannten Methode auf ihren Kochsalzgehalt analysiert wurden und dass entgegen einer sachlichen Notwendigkeit bloss je eine Probe analysiert wurde, obwohl zur korrekten Bestimmung des Salzgehalts im vorliegenden Fall auf den Mittelwert mehrerer Proben desselben Stücks hätte abgestellt werden müssen. Ausserdem liegen keine Protokolle bzw. Beschriebe vor, welche sich zur Beschaffenheit der Fleischproben oder zum Analysevorgang äussern würden.