Vielmehr könnte dies erst geschehen, wenn von demselben Fleischstück mehrere Proben analysiert würden und erst vom Mittelwert der Ergebnisse auf den Gesamtkochsalzgehalt Rückschlüsse gezogen würden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die zur Diskussion stehenden Fleischproben nach einer nicht amtlich anerkannten Methode auf ihren Kochsalzgehalt analysiert wurden und dass entgegen einer sachlichen Notwendigkeit bloss je eine Probe analysiert wurde, obwohl zur korrekten Bestimmung des Salzgehalts im vorliegenden Fall auf den Mittelwert mehrerer Proben desselben Stücks hätte abgestellt werden müssen.