1997 I 2590). Am 10. Dezember 1998 hat der EuGH ferner entschieden, dass Vitamin C-Brausetabletten und Vitamin C-Kautabletten nicht als Ergänzungslebensmittel der Tarif-Nr. 2106 zu betrachten seien, sondern als Arzneimittel der Tarif-Nr. 3004 (Rs. C-328/97 i.S. Glob-Sped AG gegen Hauptzollamt Lörrach, Slg. 1998 I 8371). h. Aufgrund vorstehender Erwägungen ist zusammenfassend festzuhalten, dass «Aktiferrin-F Suscaps» das Kriterium der prophylaktischen und therapeutischen Wirkung in Bezug auf eine klar bestimmte Krankheit erfüllt. Das strittige Produkt ist demnach, da es Folsäure (ein B-Vitamin) enthält, der Tarif-Nr.