Im Übrigen seien schweizerische Exporteure und Lohnhersteller bei der Ausfuhr in die Staaten der EG mit denselben Problemen konfrontiert (hohe Einfuhrabgaben, weil als Lebensmittel eingereiht). Deshalb bestehe aus dieser Sicht keine Veranlassung, diese Erzeugnisse bei der Einfuhr in die Schweiz anders zu behandeln, als die von der Schweiz ausgeführten Erzeugnisse bei der Einfuhr in die EG behandelt würden. Es stellt sich somit die Frage nach der Verbindlichkeit der EG-Verordnungen über vergleichbare Produkte für den Nichtmitgliedstaat Schweiz.