Im vorliegenden Falle ist das Präparat nur in Apotheken erhältlich, was ein gewisses Indiz dafür liefert, dass es sich auch im zollrechtlichen Sinn um eine Arzneiware handelt. Der Hinweis der OZD, «Aktiferrin-F Suscaps» sei ohne ärztliches Rezept erhältlich, vermag daran nichts zu ändern, ist die ärztliche Rezeptpflicht doch keineswegs Voraussetzung für die Einreihung eines Präparates unter die Tarif-Nr. 3003 oder 3004.