bei solchen Präparaten handle es sich demzufolge nicht um Arzneiwaren im zolltarifarischen Sinne. Wie bereits erwähnt, soll laut der Information für Patienten und des Arzneimittel-Kompendiums «Aktiferrin-F Suscaps» nur abgegeben werden, wenn der Eisen- und Folsäuremangel und sein Ausmass diagnostisch gesichert und durch geeignete Laboranalysen bestätigt ist. Daraus geht hervor, dass «Aktiferrin-F Suscaps» nicht generell an Schwangere abgegeben werden sollte, sondern nur bei nachgewiesenem Eisen- und Folsäuremangel. Dass diese Mangellagen zu erheblichen Schädigungen oder Störungen bei der Mutter oder dem Kind führen können, ist bereits dargetan.