3003 bzw. 3004 sowie der ständigen Rechtsprechung der ZRK die Eigenschaften einer Arzneiware erfüllt. c. Die OZD macht in ihrer Stellungnahme vom 23. August 1999 zum Gutachten geltend, es sei unbestritten, dass «Aktiferrin-F Suscaps» zur Deckung des erhöhten Bedarfes der Frau an Eisen und Folsäure während der Schwangerschaft diene. Die Deckung eines erhöhten Bedarfes bei Schwangeren oder Stillenden an Vitaminen (z.B. Folsäure), Mineralsalzen, Spurenelementen (z.B. Eisen) usw. habe ernährungsphysiologischen Charakter und stelle im zolltarifarischen Sinne keine medizinische Indikation dar.