ZRK 864/94], E. 4a mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung der ZRK). Immerhin kann die Qualifikation eines Produkts durch die IKS unter Umständen gewisse Hinweise liefern. So spricht etwa die Zulassung eines Erzeugnisses zum Verkauf in Apotheken und Drogerien mit Publikumsreklame regelmässig gegen die zollrechtliche Qualifikation als Arzneiware (unveröffentlichter Entscheid der ZRK vom 12. Oktober 1995, E. 4a mit weiteren Hinweisen).