So gelten Substanzen, welche allgemein der Erhaltung der Gesundheit, jedoch nicht der Behandlung oder Verhütung einer bestimmten Krankheit dienen, als Ergänzungsnahrungsmittel und nicht als Arzneiwaren. Wenn in den genannten Erläuterungen nur von Zubereitungen die Rede ist, welche Vitamine und Mineralsalze bzw. Eisenverbindungen enthalten, so darf daraus nicht geschlossen werden, dass vergleichbare Präparate, welche weder Vitamine noch Mineralsalze oder Eisenverbindungen enthalten, als Arzneiwaren zu qualifizieren wären.