4 nicht näher umschrieben, doch ist dessen unmissverständliche Definition den hiervor zitierten - mit den «Notes explicatives» des Harmonisierten Systems übereinstimmenden - Erläuterungen zu entnehmen (vgl. E. 3a und b hiervor). So gelten Substanzen, welche allgemein der Erhaltung der Gesundheit, jedoch nicht der Behandlung oder Verhütung einer bestimmten Krankheit dienen, als Ergänzungsnahrungsmittel und nicht als Arzneiwaren.