2 und Anpreisung als im Zolltarif anderweitig weder genanntes noch inbegriffenes Ergänzungsnahrungsmittel unter die Tarif-Nr. 2106.9092 einzureihen. D. Gegen diesen Entscheid erhebt die M. AG mit Eingabe vom 25. August 1998 Beschwerde an die ZRK mit dem Antrag, den Entscheid der OZD vom 29. Juni 1998 in dem Sinne abzuändern, dass das Produkt «Aktiferrin-F Suscaps» als Arzneiware der Tarif-Nr. 3004.9000 zugelassen werde. Eventuell sei «Aktiferrin-F Suscaps» bis auf weiteres als Arzneiware der Tarif-Nr. 3004.5000 zuzulassen. In ihrer Vernehmlassung vom 10. November 1998 schliesst die OZD auf Abweisung der Beschwerde.