Zur Begründung führte sie im Wesentlichen an, das in Frage stehende Produkt sei kein Medikament, da keine Anpreisungen über therapeutische oder prophylaktische Wirkungen gegen eine bestimmte Krankheit vorlägen. Vielmehr würde «Aktiferrin-F Suscaps» als kombiniertes Eisen- und Folsäurepräparat angepriesen, welches zur Behandlung von Eisenmangel im Blut während der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werde. Die Registrierung des Präparates durch die IKS reiche nicht aus, um eine Einreihung unter die Tarif-Nr. 3003/3004 zu begründen. Wie die ZRK wiederholt festgestellt habe, sei die Schweizerische Zollverwaltung nicht an die Feststellungen der IKS gebunden.