2106.9092 zum Ansatz von Fr. 119.30 je 100 kg brutto definitiv zur Einfuhr. B. Gegen die definitive Zollabfertigung erhob die M. AG fristgerecht Beschwerde bei der Direktion des I. Zollkreises mit dem Begehren, «Aktiferrin-F Suscaps» sei als Arzneiware nach Tarif-Nr. 3004.9000 zu verzollen. Mit der Beschwerde legte die Beschwerdeführerin auch Unterlagen vor, die belegten, dass eine Sendung «Aktiferrin-F Suscaps» am 26. November 1996 vom Zollamt-Basel/Weil-Autobahn nach Tarif-Nr. 3004.9000 abgefertigt worden war.